Regeln
Regeln
Wir heißen Sie in unserer Struktur willkommen und bitten Sie, die folgenden Bestimmungen, die auf unserer Website und im Hotel Il Tridente veröffentlicht sind, aufmerksam zu lesen. Sie sind für alle Personen - Kunden, Gäste oder Besucher - verbindlich, die die Struktur betreten oder ihre Ressourcen buchen.
Art. 1 (Dauer des Aufenthaltes) – Unsere Hotelzimmer können pro Tag gebucht werden. In der Hochsaison kann ein Mindestaufenthalt verlangt werden. Die Verfügbarkeit kann direkt bei unserem Booking Center erfragt oder über unsere Webseite ermittelt werden.
Art. 2 (Buchungsanfrage und Anzahlung) – Um Ihre Buchungsanfrage geltend zu machen bitten wir Sie, die Mail des Kostenvoranschlags zu beantworten und nach Erhalten des Buchungscodes die Zahlung der in der Buchung aufgeführten Anzahlungssumme zu tätigen.
Die Anzahlung kann per EC-Karte, Visa oder Mastercard (nur über unsere Webseite) oder durch Banküberweisung* erfolgen, bei der die Ihnen zugewiesene spezifische provisorische Buchungsnummer genannt werden muss. Hier unser Bankkontakt:
Empfänger der Überweisung: TRIDENTE SRL
Unsere Bankkoordinaten / IBAN: IT34S0890436291051001006153
*Eventuelle Bankgebühren werden dem Gast angerechnet.
Bei Buchungen und Bezahlungen, die direkt in der Anlage getätigt werden, sind Barzahlungen (in italienischer Währung) nur innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzwerte möglich.
Art. 3 (Buchungsbestätigung) – Nach dem Tätigen der Anzahlung erhalten Sie eine e-mail von unserer Anlage, die Ihre Buchung bestätigt. Nur durch diese Buchungsbestätigung wird Ihr Buchung für Tridente SrL gültig und verbindlich.
Art. 4 (Typ der Unterkunft) – Mit der verbindlichen Buchung mit der Anlage wird der gewählte Typ der Unterkunft und die Aufenthaltszeit gesichert. Soweit möglich werden spezifische Wünsche zu den Zimmern berücksichtigt. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Zimmernummer zu ändern und ein anderes Zimmer mit den gleichen, vom Gast gewählten Eigenschaften zuzuweisen.
Art. 5 (Verspätete Anreisen und vorzeitige Abreisen) – Bei verspäteten Anreisen oder vorzeitigen Abreisen muss die Unterkunft dennoch für den gesamten gebuchten Aufenthalt bezahlt werden.
Art. 6 (Leistung von Halbpension / Vollpension) – Bei den Zimmern ist das Frühstück inbegriffen.
Die Leistung von Halbpension oder Vollpension bezieht sich auf das Zimmer für den gesamten gebuchten Aufenthalt. Personen im selben Zimmer können keine unterschiedliche Leistung erhalten, die Leistung kann während des Aufenthaltes nicht geändert werden.
Öffnungzeiten des Restaurants:
Frühstücksbuffet: 8.00-10.00
Mittagessen: 12.00-14.00
Abendessen: 18.30-20.00
Art. 7 (Check-in) – Das Zimmer steht ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Die gebuchte Unterkunft wird dem Gast bis 12 Uhr des darauffolgenden Tages freigehalten. Erscheint der Gast nicht und hat der Gast keine Mitteilung zukommen lassen, kann im Ermessen der Direktion an Dritte vermietet werden.
Art. 8 (Check-out) – Das Zimmer muss am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr freigestellt werden. Eventuelle „late check-out“ können mit der Direktion vereinbart werden. Verlängerungen des Aufenthaltes können mit der Direktion besprochen werden. Bei verlassen der Unterkunft zu einem späteren Zeitpunkt als verlangt, wird der Preis für einen weiteren Tag angerechnet, falls nicht anders mit der Direktion vereinbart,
Art. 10 (Absagen) – Absagen müssen schriftlich (an die e-mail Adresse der Anlage) mitgeteilt werden, wobei der Grund der Absage und eventuell die Bankkoordinaten* (IBAN) genannt werden müssen. Nur Absagen, die mindestens 7 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum erfolgen, haben ein Recht auf Erstattung der Anzahlung.
Anfallende Bankgebühren werden dem Gast angerechnet.
Absagen, die außerhalb der möglichen Fristen mitgeteilt werden, haben kein Recht auf Erstattung der Anzahlung und ermächtigen die Direktion dazu, die Zahlung des gesamten gebuchten Aufenthaltes zu verlangen. Bei Absagen, die auf Erstattung der Anzahlung berechtigen, tätigt die „Tridente SrL“ die Erstattung innerhalb von mindestens 30 bis maximal 60 Tagen, nach Erhalten der Absage von Seiten des Gastes.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit „gebuchtem Anreisedatum“ das Datum der ersten Buchung gemeint ist. Bei Umbuchung / Verschiebung des Aufenthaltes oder falls ein Vaucher, bzw Gutschein ausgestellt wurde besteht kein Recht auf Erstattung der Anzahlung. .
Art. 11 (Zahlung des Restbetrags) – Der für den Aufenthalt ausstehende Restbetrag muss spätestens am Tag der Anreise am Check-in beglichen werden.
Art. 12 (Zahlungen mit Bargeld) – Es wird darauf hingewiesen das zu Zahlungen mit Bargeld genaue gesetzliche Regelungen bestehen. Zahlungen, die den Bargeldlimit überschreiten müssen gesetzesgemäß auf verfolgbare Weise beglichen werden.
Art. 2 (Buchungsanfrage und Anzahlung) – Um Ihre Buchungsanfrage geltend zu machen bitten wir Sie, die Mail des Kostenvoranschlags zu beantworten und nach Erhalten des Buchungscodes die Zahlung der in der Buchung aufgeführten Anzahlungssumme zu tätigen.
Die Anzahlung kann per EC-Karte, Visa oder Mastercard (nur über unsere Webseite) oder durch Banküberweisung* erfolgen, bei der die Ihnen zugewiesene spezifische provisorische Buchungsnummer genannt werden muss. Hier unser Bankkontakt:
Empfänger der Überweisung: TRIDENTE SRL
Unsere Bankkoordinaten / IBAN: IT34S0890436291051001006153
*Eventuelle Bankgebühren werden dem Gast angerechnet.
Bei Buchungen und Bezahlungen, die direkt in der Anlage getätigt werden, sind Barzahlungen (in italienischer Währung) nur innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzwerte möglich.
Art. 3 (Buchungsbestätigung) – Nach dem Tätigen der Anzahlung erhalten Sie eine e-mail von unserer Anlage, die Ihre Buchung bestätigt. Nur durch diese Buchungsbestätigung wird Ihr Buchung für Tridente SrL gültig und verbindlich.
Art. 4 (Typ der Unterkunft) – Mit der verbindlichen Buchung mit der Anlage wird der gewählte Typ der Unterkunft und die Aufenthaltszeit gesichert. Soweit möglich werden spezifische Wünsche zu den Zimmern berücksichtigt. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Zimmernummer zu ändern und ein anderes Zimmer mit den gleichen, vom Gast gewählten Eigenschaften zuzuweisen.
Art. 5 (Verspätete Anreisen und vorzeitige Abreisen) – Bei verspäteten Anreisen oder vorzeitigen Abreisen muss die Unterkunft dennoch für den gesamten gebuchten Aufenthalt bezahlt werden.
Art. 6 (Leistung von Halbpension / Vollpension) – Bei den Zimmern ist das Frühstück inbegriffen.
Die Leistung von Halbpension oder Vollpension bezieht sich auf das Zimmer für den gesamten gebuchten Aufenthalt. Personen im selben Zimmer können keine unterschiedliche Leistung erhalten, die Leistung kann während des Aufenthaltes nicht geändert werden.
Öffnungzeiten des Restaurants:
Frühstücksbuffet: 8.00-10.00
Mittagessen: 12.00-14.00
Abendessen: 18.30-20.00
Art. 7 (Check-in) – Das Zimmer steht ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Die gebuchte Unterkunft wird dem Gast bis 12 Uhr des darauffolgenden Tages freigehalten. Erscheint der Gast nicht und hat der Gast keine Mitteilung zukommen lassen, kann im Ermessen der Direktion an Dritte vermietet werden.
Art. 8 (Check-out) – Das Zimmer muss am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr freigestellt werden. Eventuelle „late check-out“ können mit der Direktion vereinbart werden. Verlängerungen des Aufenthaltes können mit der Direktion besprochen werden. Bei verlassen der Unterkunft zu einem späteren Zeitpunkt als verlangt, wird der Preis für einen weiteren Tag angerechnet, falls nicht anders mit der Direktion vereinbart,
Art. 10 (Absagen) – Absagen müssen schriftlich (an die e-mail Adresse der Anlage) mitgeteilt werden, wobei der Grund der Absage und eventuell die Bankkoordinaten* (IBAN) genannt werden müssen. Nur Absagen, die mindestens 7 Tage vor dem gebuchten Anreisedatum erfolgen, haben ein Recht auf Erstattung der Anzahlung.
Anfallende Bankgebühren werden dem Gast angerechnet.
Absagen, die außerhalb der möglichen Fristen mitgeteilt werden, haben kein Recht auf Erstattung der Anzahlung und ermächtigen die Direktion dazu, die Zahlung des gesamten gebuchten Aufenthaltes zu verlangen. Bei Absagen, die auf Erstattung der Anzahlung berechtigen, tätigt die „Tridente SrL“ die Erstattung innerhalb von mindestens 30 bis maximal 60 Tagen, nach Erhalten der Absage von Seiten des Gastes.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit „gebuchtem Anreisedatum“ das Datum der ersten Buchung gemeint ist. Bei Umbuchung / Verschiebung des Aufenthaltes oder falls ein Vaucher, bzw Gutschein ausgestellt wurde besteht kein Recht auf Erstattung der Anzahlung. .
Art. 11 (Zahlung des Restbetrags) – Der für den Aufenthalt ausstehende Restbetrag muss spätestens am Tag der Anreise am Check-in beglichen werden.
Art. 12 (Zahlungen mit Bargeld) – Es wird darauf hingewiesen das zu Zahlungen mit Bargeld genaue gesetzliche Regelungen bestehen. Zahlungen, die den Bargeldlimit überschreiten müssen gesetzesgemäß auf verfolgbare Weise beglichen werden.
Zugang zur Anlage, Benutzung der Stellplätze und der Wohneinheiten und ihre Rückgabe am Ende des Aufenthalts
Art. 1 (Ausweispflicht und Zugang zur Struktur) - Der anreisende Kunde oder Gast hat sich beim Empfangsbüro zu melden, wo er für jedes einzelne Mitglied der Gruppe ein Ausweisdokument vorzulegen hat. Die Person, die den Vordruck zum Zweck der Erfüllung hinsichtlich des P.S. Unterschreibt, gewährleistet die Richtigkeit der angegebenen Daten für alle Gruppenmitglieder und übernimmt damit jegliche sich daraus ableitende Verantwortung.
Jeder Gast erhält ein Identifizierungsarmband (das von allen Kunden und Gästen des Il Tridente Camping Village und Il Tridente Hotel am Handgelenk zu tragen ist) und eine persönliche Kontrollkarte, die am Eingang des Campingplatzes oder auf Anfrage des Servicepersonals vorzulegen ist. Die Ausstellung der Karte allein ist nicht ausreichend, um die Zugehörigkeit zur Struktur nachzuweisen. Ein Aufkleber mit dem Emblem des Campingplatzes wird ebenfalls auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht.
Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass das Anlagenpersonal sich während ihres Aufenthalts vorbehält, die Identität der auf dem Platz anwesenden Personen zu überprüfen und die Übereinstimmung mit den gemachten Angaben zu überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass ein unbefugter Zutritt gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches verstößt (Art. 614 Strafgesetzbuch in Sachen Hausfriedensbruch).
Art. 2 (Besucher) - Besucher sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Wenn der Besuch länger als eine Stunde dauert, ist er zur Zahlung des Tagestarifs gehalten.
Die Besucher haben sich beim Empfangsbüro des Il Tridente für die Ausweis- und Zugangsprozeduren zu melden und dort ihr persönliches Ausweisdokument zu hinterlegen, das ihnen beim Weggehen wieder zurückgegeben wird.
Während des Aufenthaltes müssen sie ein entsprechendes Armband tragen und die persönliche Kontrollkarte aufbewahren.
Art. 3 (Check-in- und Check-out-Zeiten) - Es wird wiederholt, dass das Zimmern am Anreisetag ab 15.00 des Anreisetages zur Verfügung gestellt werden.
Die abreisenden Gäste müssen den Platz bis 12.00 Uhr und die Wohneinheiten bis 10.00 Uhr und die Anlage innerhalb derselben Zeit verlassen, bei sonstiger Berechnung des gesamten Tages.
Art. 4 (Ausrüstungen) - Während des Aufenthalts ist der Kunde verpflichtet, die Ausrüstungen sorgfältig zu behandeln. Mängel, Brüche oder Funktionsstörungen der Anlagen müssen der Geschäftsleitung gemeldet werden, die sich um die Organisation des Wartungspersonals kümmert.
Die Gäste des Il Tridente sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Fahrräder mit Sorgfalt zu verwenden und kleine Reparaturen selbst vorzunehmen, die ihre normale Benutzung betreffen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, im Falle von Schäden und Funktionsstörungen, die bei der Rückgabe am Ende des Aufenthalts festgestellt werden, die Reparaturkosten zu tragen.
Art. 5 (Mitteilung von Änderungen) - Der Gast ist verpflichtet, der Geschäftsleitung in Realzeit jede Art von Änderung bezüglich der An- und Abreise, seiner Ausrüstung oder der Bewohner des Zimmern mitzuteilen. Andernfalls kann nachträglich keine Ermäßigung des Aufenthaltspreises gefordert werden. Die Geschäftsleitung haftet nicht für höhere Kosten bezüglich von Aufenthalten, die nicht korrekt mitgeteilt wurden.
Art. 6 (Begleichung) - Die Zahlung der Aufenthalt soll bei der Anmeldung bezahlt sein.
Art. 7 (Mindestaufenthaltsdauer) - In den Hochsaisonzeiträumen beträgt ein minimum stay.
Art. 8 (Verbot der Untervermietung) - Unzulässig ist die Untervermietung oder die Abtretung an Dritte der Ressource oder des Vertrags, vorbehaltlich Abweichungen, die ausdrücklich von der Geschäftsleitung zu gewähren sind.
II° Verbote und Verhaltensvorschriften für die Gäste
Art. 9 (Tiere) - Es ist verboten, Hunde oder andere Tiere in die Anlage zu bringen.
Art.10 (Ruhezeit) – Die Besucher und Gäste haben die Ruhezeiten von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und von 23.30 Uhr bis 7.00 Uhr morgens einzuhalten. Während dieser Zeiträume ist die Verwendung von Kraftfahrzeugen strengstens verboten, vorbehaltlich von Ausnahmefällen, die ausschließlich von der Geschäftsleitung zugestanden werden können.
Im Allgemeinen und auch außerhalb dieser Zeiten sollte auf Verhalten, Aktivitäten und Spiele sowie auf die Verwendung von Geräten verzichtet werden, die andere Gäste stören und die Ruhe des Campingplatzes beeinträchtigen könnten.
Art. 11 (Geschwindigkeitsbegrenzung und Fahrweise) - Auf Il Tridente gilt die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h für Kraftfahrzeuge und die Pflicht, die Beschilderung vor Ort und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu befolgen.
Für jedes Fahrzeug, auch für nicht motorisierte Fahrzeuge (einschließlich Fahrräder), besteht die Verpflichtung, sich besonders vorsichtig zu verhalten und die Geschwindigkeit sowie das Fahrverhalten so anzupassen, dass jede Gefahr für die Gaeste vermieden wird.
Art. 12 (Minderjährige) - Kinder müssen ständig von einem Erwachsenen beaufsichtigt und begleitet werden, der für ihre Beaufsichtigung (auch für mögliche Schäden an Dritten) und deren Sicherheit verantwortlich ist, während die Geschäftsleitung diesbezüglich keine Verantwortung übernimmt.
Art. 13 (Spiele) - Die auf Il Tridente zur Verfügung stehenden Spiele (einschließlich der Wasserspiele im Schwimmbad) und am Strand müssen unter strikter Einhaltung der bereitgestellten Anweisungen verwendet werden.
Der Zugang zu den Spielen ist nur Minderjährigen in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen gestattet.
Die Gesellschaft haftet nicht für eine unsachgemäße und nicht autorisierte Verwendung.
Art. 14 (Fundsachen) - Die gefundenen Gegenstände müssen der Geschäftsleitung übergeben werden, die für die Rückgabe an den rechtmäßigen Besitzer sorgt.
Art. 15 (Verbote) - Es ist verboten:
Art. 17 (Abfall) - Papiere, Zigarettenstummel und Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen und unter strikter Einhaltung der geltenden Mülltrennungsvorschriften zu behandeln.
Artikel 18 (Vorschriften der Geschäftsleitung und des Personals) - Die Geschäftsleitung und das Platzpersonal behalten sich das Recht vor, den Gästen und Besuchern jedes weitere Verhalten vorzuschreiben, das zur Wahrung der Ruhe und der Sicherheit von Personen oder zum Schutz von Personen und von Vermögenswerten, aus denen sich die Anlage zusammensetzt, erforderlich oder angebracht ist, mit der Pflicht der Kunden und Gäste, die erteilten Vorschriften strikt zu befolgen.
Art. 19 (Zertifizierungen) - Der Kunde erkennt an, dass die Gesellschaft die Zertifizierung “UNI EN ISO13009” , die Zertifizierung "UNI EN ISO9001" und die Zertifizierung “UNI EN ISO14001“ von Accredia - Italienische Akkreditierungsstelle. Der Kunde verpflichtet sich, alle Verfahren und/oder Verhaltensweisen anzuwenden, die die Gesellschaft als Folge und in Übereinstimmung mit den oben genannten Zertifizierungen verlangt, insbesondere in Bezug auf die Behandlung der "Abfälle".
Art. 20 - (Pflichten der Campinggäste und die Befugnis, sie zu entfernen) Im Allgemeinen gehört ein korrektes und umsichtiges Verhalten auf dem Platz, am Strand und in den ausgestatteten Bereich sowie das Halten von Ordnung und Sauberkeit zu den präzisen Pflichten der Gäste. Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Verhaltensregeln ist die Geschäftsleitung berechtigt, die Zuwiderhandelnden zu entfernen.
III° Benutzung des Schwimmbades
Art. 21 (Technische Eigenschaften) - Das Schwimmbad und die Becken besitzen folgende Tiefen:
Pool
Schwimmbad: tiefe 120 cm.
Baby Pool
Kinderbereich: tiefe 0-60 cm.
Art. 22 (Öffnungstage und -uhrzeiten) - Das Schwimmbad ist von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet und Mittwochs den ganzen Tag geschlossen, um seine vollständige Reinigung zu ermöglichen.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, es aus Gründen der außerordentlichen Wartung oder der Hygiene auch an anderen Tagen oder zu unterschiedlichen Zeiten zu schließen. Die Benutzung des Schwimmbades ist während der Schließungszeiten und -tage strengstens verboten.
In Anbetracht der Notwendigkeit, die sichere Benutzung des Schwimmbades unter angemessenen Bedingungen des Wohlbefindens zu gewährleisten, behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die Gesamtzahl der Zugänge auch im Falle einer übermäßigen Überfüllung abhängig von den Erfordernissen des Einzelfalls zu beschränken.
Die Geschäftsleitung stellt das Funktionieren des Filter-, Sterilisations- und Austauschsystems nur während der Öffnungszeiten sicher und haftet nicht für Ansprüche wegen Schäden, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen entstehen. Sie ist ebenfalls dazu befugt - um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten - die Personen, die das Schwimmbad außerhalb der Öffnungszeiten benutzen, wegschicken zu lassen.
Art. 23 (Vorschriften für den Zugang) - Für den Zugang zum Schwimmbadbereich ist das Duschen in den speziellen Duschen und das Waschen der Füße in den Fußbecken Pflicht. Aus hygienischen Gründen ist der Zugang zum Schwimmbadbereich für Kinderwägen und andere Gegenstände, die nicht desinfiziert werden können, nicht gestattet.
Die Geschäftsleitung kann Ausnahmen für Behindertenhilfsmitteln gewähren, die in jedem Fall angemessen desinfiziert werden müssen.
Zutritt haben nur Kunden und Gäste der Anlage, die das Erkennungsarmband tragen
Art. 24 (Unerfahrene Badende) - Unerfahrene Badende müssen die für sie bestimmte Becken benutzen und Schwimmflügel oder eine Schwimmweste tragen. Der Zugang zum Schwimmbad für nicht begleitete Kinder ist nicht gestattet.
Art. 25 (Empfehlungen) - Es wird geraten, zwischen einer Mahlzeit und dem Bad einen Zeitraum von mindestens drei Stunden vergehen zu lassen. Um das Schwimmbad nutzen zu können, müssen die Badenden frei von ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten sowie von Verletzungen oder offenen Wunden sein, die mit der Nutzung des Schwimmbades unvereinbar sind.
Art. 26 (Verbote) - Das Mitbringen ins Schwimmbad von Luftmatratzen, aufblasbaren Kanus und Ähnlichem ist verboten. Sprünge und Stöße von den Rändern des Beckens, Scherze im Wasser und Rennen in der Umgebung des Schwimmbades, das durch das Vorhandensein von Wasser rutschig ist, ist verboten. Es ist verboten, das Wasser in den Becken und die umliegenden Bereiche auf irgendeine Weise zu verschmutzen. Das Personal ist befugt, jederzeit Badegäste zu entfernen, die ein nicht korrektes Verhalten an den Tag legen und gegen die Vorschriften zur Wahrung der Sicherheit, der Hygiene und der Unversehrtheit von Personen verstoßen.
Art. 27 (Beaufsichtigungspflicht) - Die Nutzer sind aufgefordert, Sachen nicht unbeaufsichtigt im Schwimmbadbereich zu lassen.
Die längere Belegung des Schwimmbadbereichs und seiner bezüglichen Einrichtungen mit Handtüchern oder anderen persönlichen Gegenständen bei Abwesenheit des Eigentümers ist ebenfalls untersagt.
Das Personal ist befugt, alle unbeaufsichtigt hinterlassenen Gegenstände zu entfernen, die in einem speziellen Container im Schwimmbadbereich abgelegt werden.
Art. 28 (Haftungsausschluss) - Die Verwaltung lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl, Unfälle oder Personen- oder Sachschäden ab, die auf die Unachtsamkeit der Nutzer zurückzuführen sind.
IV° Haftung der Gäste und der Anlage
Art. 29 (Beaufsichtigungspflicht für die persönlichen Gegenstände, Geld und Wertgegenstände - Tresore, Wertsachenaufbewahrungsservice, Schließfächer) - Gäste und Besucher des Campingplatzes müssen ihre persönlichen Sachen sorgfältig aufbewahren. Geld und Wertgegenstände sollten nicht in Zelten, Wohnwagen und Wohneinheiten oder in Fahrzeugen gelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Wohneinheiten mit einem Safe und mit einem Eingangstürschloss mit Schließsystem ausgestattet sind. Bitte beachten Sie auch, dass ein Wertsachenverwahrungsservice im Empfangsbüro zur Verfügung steht und dass in diesem Büro Schließfächer gemietet werden können.
Die Nutzer der Wohneinheiten haben Geld, Schmuck und Wertgegenstände in den entsprechenden Tresoren zu deponieren und die Wohneinheiten rigoros mit dem Schlüssel verschlossen zu halten, während die Campingplatzgäste den Wertsachenverwahrungsservice oder die Schließfächer benutzen müssen.
Angesichts der Besonderheit der Anlage und der angebotenen Dienstleistungen –Urlaub inmitten der Natur -
wird den Gästen nahegelegt, keine übermäßig wertvollen Gegenstände in den Platz mitzunehmen, die der Geschäftsleitung in jedem Fall deklariert und ausdrücklich dieser zur Verwahrung anvertraut werden müssen, wobei die Geschäftsleitung befugt ist, die Verwahrung von Objekten abzulehnen, deren Wert in keinem angemessenen Verhältnis zu den Merkmalen der Anlage und der Art des angebotenen Urlaubs stehen.
Ein Verstoß gegen die oben genannten Vorgaben stellt ein schwerwiegendes Verschulden des Gastes dar und führt zum Ausschluss eines jeglichen Schadensersatzanspruchs.
Art. 30 (Haftungsausschluss für Verlust und Diebstahl) - Die Anlage haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen und Wertgegenständen, die nicht zur Verwahrung übergeben und angenommen wurden oder von den Nutzern nicht angemessen beaufsichtigt werden.
Art. 31 (Haftungsausschluss bei Fahrzeugdiebstahl und Fahrzeugverlust) - Bitte beachten Sie, dass jegliche Haftung für Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugen (einschließlich Fahrrädern) ausgeschlossen ist. Daher wird bei besonders wertvollen Gegenständen empfohlen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, eine eigenständige Versicherungspolice abzuschließen, um Diebstahl, Verlust oder Schaden abzudecken.
Art. 32 (Natürliche Umgebung) - Es wird daran erinnert, dass sich die Anlage in einer besonderen Naturumgebung befindet und dass die Erhaltung dieser Umgebung und ihrer Merkmale der Spontanität und der betonten Natürlichkeit ein dem Campingplatz innewohnendes Merkmal und Mehrwert darstellt.
Es muss daher - rein als Beispiel - das Vorhandensein von Unregelmäßigkeiten im Boden, das Herabfallen von Kiefernzapfen und Harz usw. - als normale Situation betrachtet werden. Die Anlage haftet nicht infolge der Dynamik, die der natürlichen Umgebung, in die der Campingplatz eingebettet ist, innewohnt.
Es wird auch daran erinnert, dass während der Saison atmosphärische Ereignisse, intensiver und sogar außerordentlicher Art, eintreten können. In Anbetracht der intensiven Wetterereignisse der letzten Jahre ist es ratsam, die Möglichkeit zu prüfen, eine Versicherung abzuschließen, um mögliche Schäden abzudecken.
Art. 33 (Haftungsausschluss für Schäden, die nicht durch fahrlässiges Verhalten des Campingplatzpersonals verursacht wurden) - Die Anlage haftet nicht für Unfälle und zufällige Verletzungen oder Schäden, die durch andere Gäste verursacht wurden, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterbedingungen. und im Allgemeinen durch andere Ursachen, die nicht von fahrlässigem Verhalten des Campingplatzpersonals abhängen
Art. 34 (Versicherung) - Die Gäste des Campingplatzes werden darüber informiert, dass Bibione Mare S.p.a. eine Haftschutzversicherung geschlossen hat, die die Haftung gegenüber Dritten deckt (zu den Bedingungen, die in der Police näher bestimmt sind).
IV° Schlussbestimmungen
Art. 35 (Gerichtsstand) - Für alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Kunden und Gästen des Campingplatzes ist ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, festgelegt (außer es liegt eine gesetzliche Bestimmung über einen anderen unausweichlichen Gerichtsstand vor).
Art. 36 (Anwendbares Recht) - Die Beziehung zwischen der Gesellschaft und den Kunden sowie Gästen des Campingplatzes wird vom italienischen Recht geregelt.
HINWEISE
Gäste, die an Unverträglichkeiten (Lebensmittel, Tieren gegenüber oder andere) oder Pathologien leiden, müssen die Eignung der Struktur für ihren Aufenthalt eigenständig beurteilen.
Die Geschäftsleitung steht für weitere Auskünfte oder Erklärungen zur Verfügung.
Sofern erforderlich, wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen:
- auf dem Campingplatz “Capalonga” sind Tiere zugelassen (in den Grenzen und zu den Bedingungen, die in der bezüglichen Ordnung festgelegt sind)
- dass in der Anlage periodische Anti-Mücken-Behandlungen durchgeführt und chemische Reinigungsprodukte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden.
Wir bitten die Gäste, sich bei der Geschäftsleitung zu informieren, um zu erfahren, welche Produkte verwendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Behörden, die im Notfall zu kontaktieren sind, folgende sind:
Notaufnahme: 118
Geschäftsleitung der Anlage: +39 0431 439600
Feuerwehr: 115
Art. 1 (Ausweispflicht und Zugang zur Struktur) - Der anreisende Kunde oder Gast hat sich beim Empfangsbüro zu melden, wo er für jedes einzelne Mitglied der Gruppe ein Ausweisdokument vorzulegen hat. Die Person, die den Vordruck zum Zweck der Erfüllung hinsichtlich des P.S. Unterschreibt, gewährleistet die Richtigkeit der angegebenen Daten für alle Gruppenmitglieder und übernimmt damit jegliche sich daraus ableitende Verantwortung.
Jeder Gast erhält ein Identifizierungsarmband (das von allen Kunden und Gästen des Il Tridente Camping Village und Il Tridente Hotel am Handgelenk zu tragen ist) und eine persönliche Kontrollkarte, die am Eingang des Campingplatzes oder auf Anfrage des Servicepersonals vorzulegen ist. Die Ausstellung der Karte allein ist nicht ausreichend, um die Zugehörigkeit zur Struktur nachzuweisen. Ein Aufkleber mit dem Emblem des Campingplatzes wird ebenfalls auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht.
Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass das Anlagenpersonal sich während ihres Aufenthalts vorbehält, die Identität der auf dem Platz anwesenden Personen zu überprüfen und die Übereinstimmung mit den gemachten Angaben zu überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass ein unbefugter Zutritt gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches verstößt (Art. 614 Strafgesetzbuch in Sachen Hausfriedensbruch).
Art. 2 (Besucher) - Besucher sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Wenn der Besuch länger als eine Stunde dauert, ist er zur Zahlung des Tagestarifs gehalten.
Die Besucher haben sich beim Empfangsbüro des Il Tridente für die Ausweis- und Zugangsprozeduren zu melden und dort ihr persönliches Ausweisdokument zu hinterlegen, das ihnen beim Weggehen wieder zurückgegeben wird.
Während des Aufenthaltes müssen sie ein entsprechendes Armband tragen und die persönliche Kontrollkarte aufbewahren.
Art. 3 (Check-in- und Check-out-Zeiten) - Es wird wiederholt, dass das Zimmern am Anreisetag ab 15.00 des Anreisetages zur Verfügung gestellt werden.
Die abreisenden Gäste müssen den Platz bis 12.00 Uhr und die Wohneinheiten bis 10.00 Uhr und die Anlage innerhalb derselben Zeit verlassen, bei sonstiger Berechnung des gesamten Tages.
Art. 4 (Ausrüstungen) - Während des Aufenthalts ist der Kunde verpflichtet, die Ausrüstungen sorgfältig zu behandeln. Mängel, Brüche oder Funktionsstörungen der Anlagen müssen der Geschäftsleitung gemeldet werden, die sich um die Organisation des Wartungspersonals kümmert.
Die Gäste des Il Tridente sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Fahrräder mit Sorgfalt zu verwenden und kleine Reparaturen selbst vorzunehmen, die ihre normale Benutzung betreffen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, im Falle von Schäden und Funktionsstörungen, die bei der Rückgabe am Ende des Aufenthalts festgestellt werden, die Reparaturkosten zu tragen.
Art. 5 (Mitteilung von Änderungen) - Der Gast ist verpflichtet, der Geschäftsleitung in Realzeit jede Art von Änderung bezüglich der An- und Abreise, seiner Ausrüstung oder der Bewohner des Zimmern mitzuteilen. Andernfalls kann nachträglich keine Ermäßigung des Aufenthaltspreises gefordert werden. Die Geschäftsleitung haftet nicht für höhere Kosten bezüglich von Aufenthalten, die nicht korrekt mitgeteilt wurden.
Art. 6 (Begleichung) - Die Zahlung der Aufenthalt soll bei der Anmeldung bezahlt sein.
Art. 7 (Mindestaufenthaltsdauer) - In den Hochsaisonzeiträumen beträgt ein minimum stay.
Art. 8 (Verbot der Untervermietung) - Unzulässig ist die Untervermietung oder die Abtretung an Dritte der Ressource oder des Vertrags, vorbehaltlich Abweichungen, die ausdrücklich von der Geschäftsleitung zu gewähren sind.
II° Verbote und Verhaltensvorschriften für die Gäste
Art. 9 (Tiere) - Es ist verboten, Hunde oder andere Tiere in die Anlage zu bringen.
Art.10 (Ruhezeit) – Die Besucher und Gäste haben die Ruhezeiten von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und von 23.30 Uhr bis 7.00 Uhr morgens einzuhalten. Während dieser Zeiträume ist die Verwendung von Kraftfahrzeugen strengstens verboten, vorbehaltlich von Ausnahmefällen, die ausschließlich von der Geschäftsleitung zugestanden werden können.
Im Allgemeinen und auch außerhalb dieser Zeiten sollte auf Verhalten, Aktivitäten und Spiele sowie auf die Verwendung von Geräten verzichtet werden, die andere Gäste stören und die Ruhe des Campingplatzes beeinträchtigen könnten.
Art. 11 (Geschwindigkeitsbegrenzung und Fahrweise) - Auf Il Tridente gilt die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h für Kraftfahrzeuge und die Pflicht, die Beschilderung vor Ort und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu befolgen.
Für jedes Fahrzeug, auch für nicht motorisierte Fahrzeuge (einschließlich Fahrräder), besteht die Verpflichtung, sich besonders vorsichtig zu verhalten und die Geschwindigkeit sowie das Fahrverhalten so anzupassen, dass jede Gefahr für die Gaeste vermieden wird.
Art. 12 (Minderjährige) - Kinder müssen ständig von einem Erwachsenen beaufsichtigt und begleitet werden, der für ihre Beaufsichtigung (auch für mögliche Schäden an Dritten) und deren Sicherheit verantwortlich ist, während die Geschäftsleitung diesbezüglich keine Verantwortung übernimmt.
Art. 13 (Spiele) - Die auf Il Tridente zur Verfügung stehenden Spiele (einschließlich der Wasserspiele im Schwimmbad) und am Strand müssen unter strikter Einhaltung der bereitgestellten Anweisungen verwendet werden.
Der Zugang zu den Spielen ist nur Minderjährigen in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen gestattet.
Die Gesellschaft haftet nicht für eine unsachgemäße und nicht autorisierte Verwendung.
Art. 14 (Fundsachen) - Die gefundenen Gegenstände müssen der Geschäftsleitung übergeben werden, die für die Rückgabe an den rechtmäßigen Besitzer sorgt.
Art. 15 (Verbote) - Es ist verboten:
- Löcher in den Boden zu graben;
- Feuer im Freien zu machen;
- Öl, Kraftstoff, kochende, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu gießen;
- Kraftfahrzeuge oder andere Fahrzeuge zu waschen;
- Geschirr und Wäsche außerhalb der spezifischen Waschbecken zu spülen/waschen;
- Einzäunungen, Schattenplanen installieren, oder irgendetwas an die Pflanzen zu binden oder dort zu befestigen, Schnüre auf Menschenhöhe zu spannen, oder jegliches Sonstige zu installieren, das eine Gefahr darstellen oder den Durchgang versperren könnte;
- Sowie Verhaltensweisen an den Tag legen, die eine Beschädigungsgefahr für Dinge oder Personen oder eine Störquelle für die Campingplatzgäste darstellen könnte.
Art. 17 (Abfall) - Papiere, Zigarettenstummel und Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen und unter strikter Einhaltung der geltenden Mülltrennungsvorschriften zu behandeln.
Artikel 18 (Vorschriften der Geschäftsleitung und des Personals) - Die Geschäftsleitung und das Platzpersonal behalten sich das Recht vor, den Gästen und Besuchern jedes weitere Verhalten vorzuschreiben, das zur Wahrung der Ruhe und der Sicherheit von Personen oder zum Schutz von Personen und von Vermögenswerten, aus denen sich die Anlage zusammensetzt, erforderlich oder angebracht ist, mit der Pflicht der Kunden und Gäste, die erteilten Vorschriften strikt zu befolgen.
Art. 19 (Zertifizierungen) - Der Kunde erkennt an, dass die Gesellschaft die Zertifizierung “UNI EN ISO13009” , die Zertifizierung "UNI EN ISO9001" und die Zertifizierung “UNI EN ISO14001“ von Accredia - Italienische Akkreditierungsstelle. Der Kunde verpflichtet sich, alle Verfahren und/oder Verhaltensweisen anzuwenden, die die Gesellschaft als Folge und in Übereinstimmung mit den oben genannten Zertifizierungen verlangt, insbesondere in Bezug auf die Behandlung der "Abfälle".
Art. 20 - (Pflichten der Campinggäste und die Befugnis, sie zu entfernen) Im Allgemeinen gehört ein korrektes und umsichtiges Verhalten auf dem Platz, am Strand und in den ausgestatteten Bereich sowie das Halten von Ordnung und Sauberkeit zu den präzisen Pflichten der Gäste. Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Verhaltensregeln ist die Geschäftsleitung berechtigt, die Zuwiderhandelnden zu entfernen.
III° Benutzung des Schwimmbades
Art. 21 (Technische Eigenschaften) - Das Schwimmbad und die Becken besitzen folgende Tiefen:
Pool
Schwimmbad: tiefe 120 cm.
Baby Pool
Kinderbereich: tiefe 0-60 cm.
Art. 22 (Öffnungstage und -uhrzeiten) - Das Schwimmbad ist von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet und Mittwochs den ganzen Tag geschlossen, um seine vollständige Reinigung zu ermöglichen.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, es aus Gründen der außerordentlichen Wartung oder der Hygiene auch an anderen Tagen oder zu unterschiedlichen Zeiten zu schließen. Die Benutzung des Schwimmbades ist während der Schließungszeiten und -tage strengstens verboten.
In Anbetracht der Notwendigkeit, die sichere Benutzung des Schwimmbades unter angemessenen Bedingungen des Wohlbefindens zu gewährleisten, behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die Gesamtzahl der Zugänge auch im Falle einer übermäßigen Überfüllung abhängig von den Erfordernissen des Einzelfalls zu beschränken.
Die Geschäftsleitung stellt das Funktionieren des Filter-, Sterilisations- und Austauschsystems nur während der Öffnungszeiten sicher und haftet nicht für Ansprüche wegen Schäden, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen entstehen. Sie ist ebenfalls dazu befugt - um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten - die Personen, die das Schwimmbad außerhalb der Öffnungszeiten benutzen, wegschicken zu lassen.
Art. 23 (Vorschriften für den Zugang) - Für den Zugang zum Schwimmbadbereich ist das Duschen in den speziellen Duschen und das Waschen der Füße in den Fußbecken Pflicht. Aus hygienischen Gründen ist der Zugang zum Schwimmbadbereich für Kinderwägen und andere Gegenstände, die nicht desinfiziert werden können, nicht gestattet.
Die Geschäftsleitung kann Ausnahmen für Behindertenhilfsmitteln gewähren, die in jedem Fall angemessen desinfiziert werden müssen.
Zutritt haben nur Kunden und Gäste der Anlage, die das Erkennungsarmband tragen
Art. 24 (Unerfahrene Badende) - Unerfahrene Badende müssen die für sie bestimmte Becken benutzen und Schwimmflügel oder eine Schwimmweste tragen. Der Zugang zum Schwimmbad für nicht begleitete Kinder ist nicht gestattet.
Art. 25 (Empfehlungen) - Es wird geraten, zwischen einer Mahlzeit und dem Bad einen Zeitraum von mindestens drei Stunden vergehen zu lassen. Um das Schwimmbad nutzen zu können, müssen die Badenden frei von ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten sowie von Verletzungen oder offenen Wunden sein, die mit der Nutzung des Schwimmbades unvereinbar sind.
Art. 26 (Verbote) - Das Mitbringen ins Schwimmbad von Luftmatratzen, aufblasbaren Kanus und Ähnlichem ist verboten. Sprünge und Stöße von den Rändern des Beckens, Scherze im Wasser und Rennen in der Umgebung des Schwimmbades, das durch das Vorhandensein von Wasser rutschig ist, ist verboten. Es ist verboten, das Wasser in den Becken und die umliegenden Bereiche auf irgendeine Weise zu verschmutzen. Das Personal ist befugt, jederzeit Badegäste zu entfernen, die ein nicht korrektes Verhalten an den Tag legen und gegen die Vorschriften zur Wahrung der Sicherheit, der Hygiene und der Unversehrtheit von Personen verstoßen.
Art. 27 (Beaufsichtigungspflicht) - Die Nutzer sind aufgefordert, Sachen nicht unbeaufsichtigt im Schwimmbadbereich zu lassen.
Die längere Belegung des Schwimmbadbereichs und seiner bezüglichen Einrichtungen mit Handtüchern oder anderen persönlichen Gegenständen bei Abwesenheit des Eigentümers ist ebenfalls untersagt.
Das Personal ist befugt, alle unbeaufsichtigt hinterlassenen Gegenstände zu entfernen, die in einem speziellen Container im Schwimmbadbereich abgelegt werden.
Art. 28 (Haftungsausschluss) - Die Verwaltung lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl, Unfälle oder Personen- oder Sachschäden ab, die auf die Unachtsamkeit der Nutzer zurückzuführen sind.
IV° Haftung der Gäste und der Anlage
Art. 29 (Beaufsichtigungspflicht für die persönlichen Gegenstände, Geld und Wertgegenstände - Tresore, Wertsachenaufbewahrungsservice, Schließfächer) - Gäste und Besucher des Campingplatzes müssen ihre persönlichen Sachen sorgfältig aufbewahren. Geld und Wertgegenstände sollten nicht in Zelten, Wohnwagen und Wohneinheiten oder in Fahrzeugen gelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Wohneinheiten mit einem Safe und mit einem Eingangstürschloss mit Schließsystem ausgestattet sind. Bitte beachten Sie auch, dass ein Wertsachenverwahrungsservice im Empfangsbüro zur Verfügung steht und dass in diesem Büro Schließfächer gemietet werden können.
Die Nutzer der Wohneinheiten haben Geld, Schmuck und Wertgegenstände in den entsprechenden Tresoren zu deponieren und die Wohneinheiten rigoros mit dem Schlüssel verschlossen zu halten, während die Campingplatzgäste den Wertsachenverwahrungsservice oder die Schließfächer benutzen müssen.
Angesichts der Besonderheit der Anlage und der angebotenen Dienstleistungen –Urlaub inmitten der Natur -
wird den Gästen nahegelegt, keine übermäßig wertvollen Gegenstände in den Platz mitzunehmen, die der Geschäftsleitung in jedem Fall deklariert und ausdrücklich dieser zur Verwahrung anvertraut werden müssen, wobei die Geschäftsleitung befugt ist, die Verwahrung von Objekten abzulehnen, deren Wert in keinem angemessenen Verhältnis zu den Merkmalen der Anlage und der Art des angebotenen Urlaubs stehen.
Ein Verstoß gegen die oben genannten Vorgaben stellt ein schwerwiegendes Verschulden des Gastes dar und führt zum Ausschluss eines jeglichen Schadensersatzanspruchs.
Art. 30 (Haftungsausschluss für Verlust und Diebstahl) - Die Anlage haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen und Wertgegenständen, die nicht zur Verwahrung übergeben und angenommen wurden oder von den Nutzern nicht angemessen beaufsichtigt werden.
Art. 31 (Haftungsausschluss bei Fahrzeugdiebstahl und Fahrzeugverlust) - Bitte beachten Sie, dass jegliche Haftung für Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugen (einschließlich Fahrrädern) ausgeschlossen ist. Daher wird bei besonders wertvollen Gegenständen empfohlen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, eine eigenständige Versicherungspolice abzuschließen, um Diebstahl, Verlust oder Schaden abzudecken.
Art. 32 (Natürliche Umgebung) - Es wird daran erinnert, dass sich die Anlage in einer besonderen Naturumgebung befindet und dass die Erhaltung dieser Umgebung und ihrer Merkmale der Spontanität und der betonten Natürlichkeit ein dem Campingplatz innewohnendes Merkmal und Mehrwert darstellt.
Es muss daher - rein als Beispiel - das Vorhandensein von Unregelmäßigkeiten im Boden, das Herabfallen von Kiefernzapfen und Harz usw. - als normale Situation betrachtet werden. Die Anlage haftet nicht infolge der Dynamik, die der natürlichen Umgebung, in die der Campingplatz eingebettet ist, innewohnt.
Es wird auch daran erinnert, dass während der Saison atmosphärische Ereignisse, intensiver und sogar außerordentlicher Art, eintreten können. In Anbetracht der intensiven Wetterereignisse der letzten Jahre ist es ratsam, die Möglichkeit zu prüfen, eine Versicherung abzuschließen, um mögliche Schäden abzudecken.
Art. 33 (Haftungsausschluss für Schäden, die nicht durch fahrlässiges Verhalten des Campingplatzpersonals verursacht wurden) - Die Anlage haftet nicht für Unfälle und zufällige Verletzungen oder Schäden, die durch andere Gäste verursacht wurden, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterbedingungen. und im Allgemeinen durch andere Ursachen, die nicht von fahrlässigem Verhalten des Campingplatzpersonals abhängen
Art. 34 (Versicherung) - Die Gäste des Campingplatzes werden darüber informiert, dass Bibione Mare S.p.a. eine Haftschutzversicherung geschlossen hat, die die Haftung gegenüber Dritten deckt (zu den Bedingungen, die in der Police näher bestimmt sind).
IV° Schlussbestimmungen
Art. 35 (Gerichtsstand) - Für alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Kunden und Gästen des Campingplatzes ist ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, festgelegt (außer es liegt eine gesetzliche Bestimmung über einen anderen unausweichlichen Gerichtsstand vor).
Art. 36 (Anwendbares Recht) - Die Beziehung zwischen der Gesellschaft und den Kunden sowie Gästen des Campingplatzes wird vom italienischen Recht geregelt.
HINWEISE
Gäste, die an Unverträglichkeiten (Lebensmittel, Tieren gegenüber oder andere) oder Pathologien leiden, müssen die Eignung der Struktur für ihren Aufenthalt eigenständig beurteilen.
Die Geschäftsleitung steht für weitere Auskünfte oder Erklärungen zur Verfügung.
Sofern erforderlich, wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen:
- auf dem Campingplatz “Capalonga” sind Tiere zugelassen (in den Grenzen und zu den Bedingungen, die in der bezüglichen Ordnung festgelegt sind)
- dass in der Anlage periodische Anti-Mücken-Behandlungen durchgeführt und chemische Reinigungsprodukte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden.
Wir bitten die Gäste, sich bei der Geschäftsleitung zu informieren, um zu erfahren, welche Produkte verwendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Behörden, die im Notfall zu kontaktieren sind, folgende sind:
Notaufnahme: 118
Geschäftsleitung der Anlage: +39 0431 439600
Feuerwehr: 115
Diese Ordnung dient dazu, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kundschaft sowie die Ordnung und Sauberkeit anliegenden Strandes zu schützen.
Jeder Kunde und Gast ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften der Ordnungen einzuhalten, die im Allgemeinen die Aktivitäten an den Stränden und die Verwendung der Ausrüstung regeln, sowie die Vorschriften zur Regelung der Badetätigkeiten und der Sicherheit am Meer, die von den zuständigen Behörden festgesetzt und am Fremdenverkehrsort Bibione in Kraft sind.
Diese Bestimmungen sind am Eingang zum Strand angemessen ausgehängt.
Die Kunden und Gäste werden auf folgende nachstehende Punkte aufmerksam gemacht.
1. Der Strandservice ist kostenpflichtig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Im Falle der Kostenpflicht, kann dieser bereits bei der Buchung erworben werden oder direkt am Platz.
2. Um den Service nutzen zu können, wenden Sie sich an die Direktion für die Ausstellung des bezüglichen Vouchers, der bei jeder Aufforderung des zuständigen Personals vorzuzeigen ist. Der ausgestellte Voucher kann nicht rückvergütet und auch nicht an Dritte abgetreten werden. Der Kunde hat den Voucher aufzubewahren und bei sich zu tragen, der seinen Anspruch zur Nutzung des Standservices bescheinigt, um in der Lage zu sein, ihn dem für die Kontrollen zuständigen Personal vorzuzeigen.
3. Es dürfen keine Stühle oder Liegen von anderen Strandplätzen entnommen werden.
4. Angrenzende Strandplätze dürfen nicht mit den Stühlen und Liegen des zugewiesenen Strandplatzes belegt werden.
5. Sportliche Aktivitäten und Spiele (Volleyball, Fußball, Kegeln usw.) sind nur in den Bereichen hinter den Sonnenschirmen gestattet. Es ist darauf zu achten, dass andere Kunden und Gäste nicht gestört werden. Die Gesellschaft lehnt jegliche Haftung für Schäden an Sachen oder Personen ab, die durch Tätigkeiten von Kunden und Gästen unter ihrer ausschließlichen Verantwortung verursacht werden.
6. Aus Sicherheitsgründen ist nur das Ausheben kleiner Löcher erlaubt, die nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen und stets wieder zugedeckt werden müssen.
7. Die Verwendung der Spielgeräte durch Kinder muss in Anwesenheit von Eltern oder Erwachsenen, die das Sorgerecht haben, erfolgen. Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung für den unsachgemäßen Gebrauch der Ausrüstungen ab. Es wird geraten, die vom Regen nassen Spielgeräte nicht zu betreten.
8. Das Aufstellen von Sonnenschirmen, Liegestühlen, Bootsfahrzeugen oder anderen Gegenständen, die die Durchfahrt und das Baden behindern, ist im Bereich des Strandes in einem Streifen von 5 Meter Breite ab dem Küstenstreifen verboten. In Gegenwart von Badeanstalten erstreckt sich das Verbot sogar über die fünf Meter von der Küstenlinie bis zur ersten Reihe von Sonnenschirmen hinaus.
9. Es ist verboten, Müll auf den Strand zu werfen.
10. Es ist verboten, Feuer am Strand zu machen. Zuwiderhandelnde werden den zuständigen Behörden gemeldet.
11. In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen führt die Gesellschaft Rettungs- und Erste-Hilfe-Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Kommunalverordnung zur Regelung von Badeaktivitäten durch.
12. Bedeutung der gehissten Flagge: BLAU: Rettungsdienst ist aktiv und die Wetterbedingungen sind ideal und sicher für das Baden; GELB: Achtung! Rettungsdienst reduziert. - Baden ist erlaubt; ROT: Gefahr oder Fehlen des Rettungsdienstes! - Vom Baden wird abgeraten.
13. Falls der Zustand des Meeres als gefährlich eingestuft wird oder gefährliche Situationen vorliegen, wird die rote Flagge gehisst. Mit diesem Signal wird vom Baden abgeraten und die Anlage lehnt jegliche Verantwortung gegenüber jenen ab, die diese Warnung nicht beachten.
14. An stark windigen Tagen müssen Kunden und Gäste dafür sorgen, dass die Sonnenschirme unbedingt geschlossen bleiben. Jeder Kunde ist unter diesen Umständen verpflichtet, die vom Strandpersonal erteilten Anweisungen zu befolgen. Angesichts der potenziellen Gefahrensituation wird vom Aufenthalt am Strand bei nicht idealen Wetterbedingungen abgeraten.
15. Der Kunde hat die Bestimmungen dieser Ordnung, der Verordnungen der Gemeinde und des Hafenamtes und der Gemeindeordnung für die Benutzung des Meeresstaateigentums sowie alle sonstigen, von den zuständigen Behörden festgesetzten Bestimmungen zu beachten. Die Nichtbefolgung dieser Bestimmungen hat das Entfernen des Zuwiderhandelnden von der Badeanstalt zur Folge.
Es wird nahegelegt, kein Geld, Wertgegenstände im Allgemeinen, Kleidung, Spielzeuge, Matten und andere persönliche Gegenstände unbeaufsichtigt zu lassen. Die Anlage haftet nicht für Gegenstände und/oder Materialien, die sich im Eigentum des Kunden und der Gäste befinden, die im Strandbereich beschädigt oder gestohlen wurden.
Jeder Kunde und Gast ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften der Ordnungen einzuhalten, die im Allgemeinen die Aktivitäten an den Stränden und die Verwendung der Ausrüstung regeln, sowie die Vorschriften zur Regelung der Badetätigkeiten und der Sicherheit am Meer, die von den zuständigen Behörden festgesetzt und am Fremdenverkehrsort Bibione in Kraft sind.
Diese Bestimmungen sind am Eingang zum Strand angemessen ausgehängt.
Die Kunden und Gäste werden auf folgende nachstehende Punkte aufmerksam gemacht.
1. Der Strandservice ist kostenpflichtig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Im Falle der Kostenpflicht, kann dieser bereits bei der Buchung erworben werden oder direkt am Platz.
2. Um den Service nutzen zu können, wenden Sie sich an die Direktion für die Ausstellung des bezüglichen Vouchers, der bei jeder Aufforderung des zuständigen Personals vorzuzeigen ist. Der ausgestellte Voucher kann nicht rückvergütet und auch nicht an Dritte abgetreten werden. Der Kunde hat den Voucher aufzubewahren und bei sich zu tragen, der seinen Anspruch zur Nutzung des Standservices bescheinigt, um in der Lage zu sein, ihn dem für die Kontrollen zuständigen Personal vorzuzeigen.
3. Es dürfen keine Stühle oder Liegen von anderen Strandplätzen entnommen werden.
4. Angrenzende Strandplätze dürfen nicht mit den Stühlen und Liegen des zugewiesenen Strandplatzes belegt werden.
5. Sportliche Aktivitäten und Spiele (Volleyball, Fußball, Kegeln usw.) sind nur in den Bereichen hinter den Sonnenschirmen gestattet. Es ist darauf zu achten, dass andere Kunden und Gäste nicht gestört werden. Die Gesellschaft lehnt jegliche Haftung für Schäden an Sachen oder Personen ab, die durch Tätigkeiten von Kunden und Gästen unter ihrer ausschließlichen Verantwortung verursacht werden.
6. Aus Sicherheitsgründen ist nur das Ausheben kleiner Löcher erlaubt, die nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen und stets wieder zugedeckt werden müssen.
7. Die Verwendung der Spielgeräte durch Kinder muss in Anwesenheit von Eltern oder Erwachsenen, die das Sorgerecht haben, erfolgen. Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung für den unsachgemäßen Gebrauch der Ausrüstungen ab. Es wird geraten, die vom Regen nassen Spielgeräte nicht zu betreten.
8. Das Aufstellen von Sonnenschirmen, Liegestühlen, Bootsfahrzeugen oder anderen Gegenständen, die die Durchfahrt und das Baden behindern, ist im Bereich des Strandes in einem Streifen von 5 Meter Breite ab dem Küstenstreifen verboten. In Gegenwart von Badeanstalten erstreckt sich das Verbot sogar über die fünf Meter von der Küstenlinie bis zur ersten Reihe von Sonnenschirmen hinaus.
9. Es ist verboten, Müll auf den Strand zu werfen.
10. Es ist verboten, Feuer am Strand zu machen. Zuwiderhandelnde werden den zuständigen Behörden gemeldet.
11. In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen führt die Gesellschaft Rettungs- und Erste-Hilfe-Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Kommunalverordnung zur Regelung von Badeaktivitäten durch.
12. Bedeutung der gehissten Flagge: BLAU: Rettungsdienst ist aktiv und die Wetterbedingungen sind ideal und sicher für das Baden; GELB: Achtung! Rettungsdienst reduziert. - Baden ist erlaubt; ROT: Gefahr oder Fehlen des Rettungsdienstes! - Vom Baden wird abgeraten.
13. Falls der Zustand des Meeres als gefährlich eingestuft wird oder gefährliche Situationen vorliegen, wird die rote Flagge gehisst. Mit diesem Signal wird vom Baden abgeraten und die Anlage lehnt jegliche Verantwortung gegenüber jenen ab, die diese Warnung nicht beachten.
14. An stark windigen Tagen müssen Kunden und Gäste dafür sorgen, dass die Sonnenschirme unbedingt geschlossen bleiben. Jeder Kunde ist unter diesen Umständen verpflichtet, die vom Strandpersonal erteilten Anweisungen zu befolgen. Angesichts der potenziellen Gefahrensituation wird vom Aufenthalt am Strand bei nicht idealen Wetterbedingungen abgeraten.
15. Der Kunde hat die Bestimmungen dieser Ordnung, der Verordnungen der Gemeinde und des Hafenamtes und der Gemeindeordnung für die Benutzung des Meeresstaateigentums sowie alle sonstigen, von den zuständigen Behörden festgesetzten Bestimmungen zu beachten. Die Nichtbefolgung dieser Bestimmungen hat das Entfernen des Zuwiderhandelnden von der Badeanstalt zur Folge.
Es wird nahegelegt, kein Geld, Wertgegenstände im Allgemeinen, Kleidung, Spielzeuge, Matten und andere persönliche Gegenstände unbeaufsichtigt zu lassen. Die Anlage haftet nicht für Gegenstände und/oder Materialien, die sich im Eigentum des Kunden und der Gäste befinden, die im Strandbereich beschädigt oder gestohlen wurden.